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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Sämtliche Dienstleistungen von GMAS werden nur aufgrund der
jeweiligen Angebote und der Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Angebote
Die Preise sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt wird.
- Leistungsumfang
Die Leistungen von GMAS erfolgen ausschließlich zur Unterstützung
des Auftraggebers in einem Vorhaben, das der Auftraggeber in alleiniger
Verantwortung durchführt. GMAS übernimmt im Zusammenhang
mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein
bestimmtes Ergebnis.
- Leistungsmängel, Haftung und höhere Gewalt
Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich
nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher
Umstände (höhere Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des
Datennetzes, Handlungen Dritter, Krankheit usw.), Verzögerungen
bei der Übermittlung von Leistungen oder von Mitteilungen infolge
des Verschuldens des Zustellers sowie sonstige, direkte oder indirekte
Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung oder
Nichterbringung der Leistungen entstehen. Es besteht insbesondere
keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Auftraggebers.
- Allgemeine Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen
Mitwirkungen und Informationen erbracht werden.
5.2 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt,
müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht
der Fall, so ersetzt der Auftraggeber GMAS alle aus Benutzung dieser
Datenträger entstandene Schäden.
5.3 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht in erforderlichem Umfang, so sind die
hieraus entstehenden Folgen vom Auftraggeber zu tragen.
5.4 Weitergehende Pflichten des Auftraggebers ergeben sich auch aus
den Punkten 6.4, 6.5, 6.6, 6.7.
- Vergütung und Fälligkeit
6.1 Die Vergütung wird im Angebot festgelegt.
6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall monatlich, auf Wunsch
auch wöchentlich oder nach Beendigung eines bestimmten Projektes.
6.3 Nebenkosten wie Porto, Telefonate, Drucke, Büromaterial werden
gesondert berechnet.
6.4. Alle Rechnungen sind ausnahmslos zahlbar innerhalb von vierzehn
Tagen nach Rechnungserhalt per Überweisung, Scheck oder Barzahlung.
6.5 Wird vom Auftraggeber ausdrücklich eine Arbeitszeit außerhalb
der normalen Arbeitszeit gewünscht, erfolgt ein Zuschlag für
Werktage zwischen 18 Uhr und 7 Uhr von 30% und 50% für Wochenenden
und Feiertage.
6.6 Liegt aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungspflicht
des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen
im Angebot, so ist GMAS berechtigt, die Vergütung angemessen
zu erhöhen.
6.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Dienstleistung
binnen drei Tagen nach Erhalt zu kontrollieren. Reklamationen werden
nur innerhalb dieser Zeit anerkannt.
6.8 Sollten sich bei den von GMAS erbrachten Leistungen Mängel
zeigen, die GMAS zu vertreten hat, ist GMAS berechtigt, diese Mängel
auf eigene Kosten zu beseitigen.
- Vertraulichkeit
7.1 Der Auftraggeber und GMAS sowie deren Mitarbeiter und evtl. beauftragte
Dritte sind zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen
verpflichtet.
- Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen bedürfen
der Schriftform.
- Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand gilt
der Sitz der Firma GMAS.
- Widerrufsrecht
10.1 Der Auftraggeber hat das Recht sich innerhalb einer Frist von
zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung durch Erklärung
des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Der Widerruf ist schriftlich
per Post, per E-Mail oder durch einen anderen dauerhaften Datenträger
zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb
der Frist.
10.2 GMAS ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor
Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt
einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich
zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Kündigung
11.1 Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts
berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat
er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten
und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
11.2 Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig
nach deren AGB zu ersetzen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung
erhält der Auftraggeber alle Unterlagen im bis zum Zeitpunkt
der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle
ihm eigenen Unterlagen zurück.
11.3 Die vom Auftraggeber erteilte Auftragsbestätigung an GMAS
ist für beide Parteien bindend. Auftragsbestätigungen, die
per Datenfernübertragung zugesandt wurden, sind ebenfalls gültig
und somit bindend. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind bzw.
die vereinbarten Leistungen erbracht und die vollständige Zahlung
erfolgt ist, endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner gesonderten
Kündigung. Bei wiederkehrenden Arbeiten muss der Auftraggeber
uns jedoch schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass er das Dienstleistungsverhältnis
beenden möchte.
Ebenso behält sich GMAS vor, einen Auftrag jederzeit zu beenden,
wenn entsprechend wichtige Gründe vorliegen.
- Unwirksamkeit von Bestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden oder sollte sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen,
so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
12.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die soweit wie möglich dem am nächsten kommt, was
die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich
gewollt hätten.
- Sonstiges
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen
der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel
der Schriftform.
13.2 Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer
bleiben vorbehalten.
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